AGBs Vermietung

MIETVORAUSSETZUNGEN

Zur Anmietung von Kickergeräten sind alle Personen berechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dazu bedarf es der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, in Verbindung mit einer nicht mehr als 3 Monate alten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Alternativ (z.B. bei ausländischen Mitbürgern, die keinen Personalausweis sowie aktuelle Meldebescheinigungen besitzen), kann mit dem Vermieter eine entsprechende Kaution vereinbart werden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Vermietung zu verweigern.

PREISE

Sämtliche Preise, enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Auslandsendungen/-dienste anfallende Zölle und Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten.

ZAHLUNG

Der Mieter hat die Zahlung grundsätzlich in bar bei Übergabe des Kickers oder im Voraus durch Überweisung zu leisten. Alternativ kann, z.B. bei Anlieferung durch einen Dritten (Post, Paketdienst oder Spediteur) auch Zahlung/Lieferung per Nachname vereinbart werden.

KAUTION

Aus Sicherheitsgründen (Diebstahl, Beschädigung, etc.) wird eine Kaution erhoben, die der Kunde, bei Befolgung der Mietregeln und ordnungsgemäßer Rückgabe des Kickers zurückbekommt.

LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt, nach terminlicher Vereinbarung.

ABHOLUNG UND/ODER RETOURE DURCH DEN MIETER

Holt der Mieter den Kicker persönlich ab oder veranlasst er die Abholung durch einen Dritten, hat er sich, unter Beachtung der Abmessungen für eine adäquate Transportmöglichkeit zu kümmern. Je nach Transportmittel kann die Demontage der Beine durch den Vermieter im Voraus vereinbart werden.

TRANSPORTSCHÄDEN

Bei Anlieferung des Kickers durch den Vermieter ist das Gerät im Beisein des Überbringers unbedingt auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen! Bei Abholung durch den Mieter muss dies vor Beladung des Geräts erfolgen. Beschädigungen oder Verformungen müssen, auch im kleinsten Maße, dem Vermieter/Überbringer mitgeteilt werden und sofort auf der Empfangsquittung eindeutig (z.B. "großer Kratzer auf Seite XY") vermerkt werden. Ohne einen solchen Vermerk ist davon auszugehen, dass der Kicker in einem, für Mietgeräte ordentlichen Zustand übergeben wurde.

ANNAHMEVERWEIGERUNG

Nimmt der Mieter den Kicker vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht an, trägt er die Kosten für den Rücktransport und einen weiteren Hintransport. Bei kompletter Annahmeverweigerung erhebt der Vermieter einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Dieser bemisst sich bei 30% der Mietgebühr.

WEITERE PFLICHTEN DES MIETERS

Prinzipiell dürfen keine Zigaretten, Lebensmittel, Getränke oder sonstige Flüssigkeiten auf dem Kicker abgestellt werden. Um Verbiegungen der Stangen zu vermeiden, dürfen keine Gegenstände auf diesen gelagert werden. Ferner darf der Tisch nicht an den Stangen gehoben werden. Der Tisch muss auch bei kleinsten Entfernung ordnungsgemäß gehoben werden. Das Schieben oder Ziehen des Geräts über den Boden ist wegen Beschädigungs- und Verschleißgefahr untersagt.

ÜBERSCHREITUNG DER MIETDAUER

Behält der Mieter den Kicker über die vereinbarte Zeit hinaus, fallen Mietgebühren an. Diese werden dem Mieter, je nach Vertrag, vor der Vermietung mitgeteilt. Sollte das Gerät für eine andere Vermietung/Veranstaltung gebucht sein, muss der Vermieter den Mieter informieren. Dieser hat ihm das Gerät rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt Ersatz zu beschaffen und gegebenenfalls die Rücknahme des ursprünglichen Gegenstandes abzulehnen. Der Mieter ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

HAFTUNG IM SCHADENSFALL

Der Mieter haftet dem Vermieter

·        für den Verlust von Mietgegenständen

·        bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung an Mietgegenständen entstehen

·        bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung, Missbrauch oder Zerstörung der Mietgegenstände

·        bei Transportschäden, sofern der Mieter Abholung und/oder Retoure veranlasst

In den vorgenannten Fällen kann der Vermieter, über den Wert der Kaution hinaus, Schadenersatz in Höhe des Neuwertes verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

HAFTUNGSAUSSCHUSS

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Mietgegenstand beim Kunden entstehen könnten. Hierzu zählen u.a. Kratzer auf empfindlichen Böden, Belägen, Türen oder Wänden.    

ABHOLUNG DURCH MIETER

Der Vermieter behält sich das Recht vor den Kicker nach dem vereinbarten Termin abzuholen. Er muss den Mieter informieren und einen neuen Termin vereinbaren. Für den Mieter fallen selbstverständlich keine weiteren Mietgebühren an.

WERBUNG

Unsere Mietkicker tragen KickerWelt-Werbeschriftzüge und unter Umständen auch Werbung unserer Geschäftspartner. Diese darf nur aus wichtigem Grund und nach vorheriger Absprache und Genehmigung, seitens KickerWelt, vom Mieter/Kunden entfernt werden. Die Kosten einer erneuten Anbringung, trägt dann der Mieter. Der Mieter darf nur nach Absprache mit KickerWelt eigene Aufkleber, Beschriftungen und ähnlichem an die Kicker anbringen.

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